PRESSEMITTEILUNG des Bundesverband der Rentenberater e.V. | Potsdamer Str. 86 | 10785 Berlin |
Berlin, 04.11.2018 |
Pflegende Rentner – Helden des Alltags? |
Wer als Regelaltersrentner Angehörige pflegt, bekommt eine Rentenerhöhung nur bei gleichzeitigem Rentenverzicht. Rentenberater decken peinlichen Konzeptionsfehler in der Rentenreform auf. |
Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (also 65+) gilt: Sie erhalten für die Pflege von Angehörigen nur dann eine Rentenerhöhung, wenn sie gleichzeitig auf 1% ihrer Rente verzichten.
Was völlig absurd klingt, ist wegen eines konzeptionellen Fehlers Realität für alle pflegenden Rentner, sobald sie das Regelalter erreicht haben. Die entsprechende gesetzliche Regelung kritisiert Markus Vogts, Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V. in einer Online-Pressemitteilung als „kompliziert, wirtschaftlich fragwürdig und zugleich unzumutbar“. „Völlig zu Recht.“, bekräftigt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes. „Rentner, die neben ihrer Regelaltersrente arbeiten, können mit einer einfachen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen, dass sie weiter Rentenbeiträge bezahlen wollen.“ Die so erworbenen Rentenpunkte erhöhen dann einmal im Jahr die Rente. Warum das ausgerechnet für die schwere Pflegearbeit im privaten Umfeld nicht möglich sein soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. völlig unverständlich. „Das ist schlicht eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber wohl übersehen hat.“, sagt Anke Voss. „Dieser Fehler diskriminiert pflegende Rentner, die der Bundesgesundheitsminister gerade noch als ‚Helden des Alltags‘ bezeichnet hat.“, so Voss weiter. „Gerade sie sollen nun durch einen Teil-Verzicht auf ihre Rente die eigene Rentenerhöhung mitfinanzieren. Absurd!“ Die Lösung wäre einfach: Im Gesetz müsste verankert werden, dass pflegende Rentner immer zusätzliche Rentenpunkte erhalten, egal wie alt sie sind. „Wir sind froh, dass Markus Vogts hier die Initiative ergriffen hat.“, betont die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. „Das zeigt, dass im komplexen Rentenrecht die Expertise von zugelassenen Rentenberatern außerordentlich wichtig ist.“ |
03.07.18
Witwer und Witwenrenten könnten sich ändern – Freibetrag für das eigene Einkommen steigt an.
Ab 1. Juli 2018 erhöhen sich die Einkommensgrenzen zur Anrechnung auf Witwen- und Witwerrenten.
Bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird das eigene Einkommen, wenn es einen bestimmten Freibetrag übersteigt, angerechnet. Bei Überschreitung erfolgt je nach Höhe eine teilweise oder volle Anrechnung des Einkommens auf die Rente.
Der Freibetrag steigt ab Juli 2018 von 819 auf 845 Euro in den alten und von 783 auf 810 Euro in den neuen Bundesländern. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind des Rentenempfängers erhöht sich der Freibetrag um 179 Euro im Westen und um 171 Euro im Osten.
Fragen hierzu? Ich berate Sie gerne.
Die Deutsche Rentenversicherung hat kürzlich in einem Newsletter über weitere Veränderungen beim Rentenbescheid informiert.
Der Rentenbescheid soll kürzer und die Anlagen zum Rentenbescheid neu sortiert werden. Bereits die zurückliegenden Änderungen haben dazu geführt, dass viele Rentner den Überblick über den Inhalt des Rentenbescheides gänzlich verloren haben.
Jetzt sollen auch noch die Berechnungsanlagen zum Rentenbescheid entfallen und bestimmte Anlagen dem Rentenbescheid nicht mehr standardmäßig beigefügt werden.
Wer einen vollständigen und damit nachvollziehbaren und ausreichend begründeten Rentenbescheid in seinen Händen halten will, muss sich die entsprechenden Anlagen nachträglich anfordern.
Haben Sie Interesse Ihren Rentenbescheid oder Rentenauskunft überprüfen zu lassen, um möglicherweise eine höhere Rentenzahlung zu erreichen oder feststellen zu lassen, dass ihre Rente richtig berechnet wurde?
Sie dürfen gerne unverbindlich mit der Rentenberatung Dagmar Küpper Kontakt aufnehmen.